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Flüssiggas - Was sollte Sie bei einer Bestellung beachten!

05.11.11

Bei der Flüssiggasbestellung über "oelbestellung.de" müssen Sie folgendes beachten. Freien Flüssiggashändlern ist es laut einem BGH-Urteil nicht mehr gestattet Fremdtanks zu befüllen. Jeder freie Flüssiggashändler muss sich davon überzeugen, dass der zu befüllende Tank sich auch wirklich im Eigentum des Kunden befindet. Wir weisen Sie darauf hin, dass www.oelbestellung.de bei einer Flüssiggasbestellung verpflichtet ist, den Kaufbeleg Ihres Flüssiggasbehälters anzufordern. Falls Sie einen Miettank oder einen Liefervertrag für Ihren Eigentank haben und eine entsprechende Klausel im Vertrag die Fremdbefüllung zulässt, benötigen wir von Ihrer Vertragsfirma einen Freistellungsauftrag. Wenn Sie einen Eigentank mit Liefervertrag haben, ist zu empfehlen, einen Preisvergleich mit den Anbietern auf dem freien Markt durchzuführen.


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