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Kabinett schafft Voraussetzung für E10-Einführung.

23.07.10

Die Bundesregierung schafft die Voraussetzung für die Einführung von Ottokraftstoff mit zehnprozentiger Ethanolbeimischung (E10) mit Beginn des kommenden Jahres.

Das Kabinett beschloss den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Verordnungsermächtigungen vor, um die Umsetzung einer EU Richtlinie von 2009 mit Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe sowie zur Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen zu gewährleisten.

Zur Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie soll in Deutschland die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) novelliert werden. Dies dient der vorgesehenen Einführung des Kraftstoffs E10 und soll der Mineralölwirtschaft die Erfüllung der Biokraftstoffquoten erleichtern.

Verlässliche Alternative

Gleichzeitig soll Fahrzeugen, die aus motortechnischen Gründen zur Nutzung von E10-Kraftstoffen ungeeignet sind, eine verlässliche Alternative geboten werden. Dazu enthält der Entwurf eine Ermächtigung zur verpflichtenden Einführung von Bestandschutzsorten mit geringerem Bioethanolanteil (E5). Schließlich sollen Unternehmen, die Treibstoffe in Verkehr bringen, zur Vorlage einer Reihe von Daten verpflichtet werden. Unterdessen begrüßte der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) den Beschluss zur E10-Zulassung.

Wichtiger Schritt zum Klimaschutz

"Das Bundeskabinett macht damit den Weg frei für weniger Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich", erklärte VDB-Präsident Claus Sauter. Die Einführung von E10 sei ein wichtiger Schritt zur Erfüllung der deutschen und europäischen Klimaschutzziele im Verkehrsbereich. Nachhaltig produzierte Biokraftstoffe wie Bioethanol und Biodiesel seien derzeit die einzigen in größerem Umfang verfügbaren, umweltfreundlichen Alternativen zu fossilem Öl. Sauter erinnerte daran, dass bereits vor zwei Jahren E10 in Deutschland habe angeboten werden sollen. Damals sei das Vorhaben jedoch gescheitert an Bedenken des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) hinsichtlich der hohen Anzahl von Fahrzeugen, die nicht für E10 freigegeben sind. Dieses Problem werde nunmehr gelöst, indem Tankstellen, die zukünftig E10 anbieten, außerdem auch E5-Benzin verkaufen müssten.

Problem der Verträglichkeit gelöst

Mit dieser Regelung ist nach Auffassung des VDB-Präsidenten sichergestellt, dass vor allem Altfahrzeuge ausländischer Hersteller weiterhin betankt werden können, die nicht für E10 freigegeben sind. Sauter: "Es ist gut, dass die Frage der Verträglichkeit von E10 für die Motoren nun geklärt ist." Die Autofahrer könnten sich künftig problemlos entscheiden, welchen Kraftstoff sie tanken wollten. Mit E10 komme jetzt endlich umweltfreundlicheres Benzin an die Zapfsäule, mit dem jeder Autofahrer seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten könne. Der VDB-Präsident verwies ferner auf die ab 2011 in Deutschland geltende Nachhaltigkeitsverordnung. Damit sei sichergestellt, dass für Bioethanol und Biodiesel aus deutscher Produktion keine wertvollen Ökosysteme wie Regenwälder zerstört würden. Außerdem garantiere die Verordnung, dass der CO2-Ausstoß beim Autofahren deutlich verringert werde.


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