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26.07.13
Öl-News 25.07.2013 Besondere Anforderungen in Hochwassergebieten Wo Hochwasser droht, müssen an Heizöltanks besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden. Möglich sind Abdichtungen des Aufstellraums oder Sicherheitsmaßnahmen direkt an der Anlage.Das Hochwasser vor einigen Wochen hat bundesweit schwere Schäden in Milliardenhöhe angerichtet. Um sich künftig besser zu schützen, sind nicht nur Länder und Kommunen gefragt, sondern auch Hausbesitzer. In überschwemmungsgefährdeten Gebieten müssen beispielsweise Betreiber einer Ölheizung besondere gesetzliche Anforderungen zur Heizöllagerung erfüllen, damit bei Hochwasser kein Brennstoff aus dem Tank austreten kann. Besteht in einem Areal die statistische Wahrscheinlichkeit, dass es mindestens alle 100 Jahren überschwemmt wird, weisen die Landesbehörden es als Risikogebiet aus. Der zu erwartende Wasserstand wird als „Bemessungshochwasser HQ100“ festgelegt. Wer sich unsicher ist, ob das eigene Grundstück in einem gefährdeten Gebiet liegt, fragt am besten bei der Kreisverwaltungsbehörde nach. Dort erhält man auch weitere rechtliche und fachliche Informationen. In Hochwasser-Risikogebieten müssen Heizöltanks speziell gesichert werden, damit bei einer Überschwemmung kein Brennstoff austritt und in die Umgebung gelangt.Um die eigene Tankanlage vorschriftsgemäß zu sichern, gibt es nach Auskunft des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO) prinzipiell zwei Möglichkeiten. Zum einen können direkt am Tank Schutzvorkehrungen getroffen werden. Spezielle Verankerungen am Boden sowie gegen Decken und Wände verhindern ein Aufschwimmen des Tanks im Überschwemmungsfall. Über anlagentechnische Sicherungsmaßnahmen beraten Sachverständige oder Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Werden bestehende Tankanlagen nachträglich hochwassersicher gemacht, so müssen sie durch einen Sachverständigen geprüft und abgenommen werden. Zum anderen kann mit baulichen Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass kein Wasser in den Aufstellraum gelangt. Dazu müssen sämtliche Öffnungen wie Türen, Fenster, Lichtschächte und Leitungen abgedichtet werden. Am sichersten sind Anlagen, die oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes aufgestellt sind. Fragen zu verschiedenen baulichen Möglichkeiten kann beispielsweise ein Statiker oder ein Sachverständiger für Hochbau beantworten. Eine Übersicht qualifizierter Fachbetriebe für die Heizöllagerung gibt es auf www.oelheizung.info. IWO, 2013Interview zur Heizöllagerung in Hochwassergebieten mit Dipl.-Ing. Jörg Franke, Sachverständiger für Heizölverbraucheranlagen nach Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS)Dipl.-Ing. Jörg Franke, Sachverständiger für Heizölverbraucheranlagen nach Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS).In welchen Abständen prüfen die Landesbehörden, ob es sich bei einem Gebiet um ein Hochwasser-Risikogebiet handelt?Jörg Franke: Die EU-Hochwasserrichtlinie schreibt vor, dass Risikogebiete einmalig bis spätestens 31. Dezember 2013 festgelegt werden. Die vorläufige Sicherung der Risikogebiete ist aber bereits in allen Bundesländern erfolgt. Danach werden aber weiterhin Wetterdaten gesammelt und Berechnungen durchgeführt. Die Auswertung ist sehr aufwendig, weshalb Anpassungen dann in größeren Zeitabschnitten oder bei Bedarf erfolgen – wie etwa nach extremen Hochwasserereignissen. Wie finden Hauseigentümer einen geeigneten Sachverständigen, der sie kompetent in Sachen Hochwasserschutz berät?Jörg Franke: Grundsätzlich bietet jeder zugelassene Sachverständige für Heizölanlagen eine qualifizierte und kompetente Beratung. Eine Liste aller Sachverständigen-Organisationen nach VAwS ist verfügbar unter www.lanuv.nrw.de/wasser/pdf/ListeSVOenVAwS.pdf . Sachverständige vor Ort kann man bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde erfragen. Diese befindet sich in der Regel im Umweltamt der Kreisverwaltung. Sollten sich Bauherren in Hochwasser-Risikogebieten für einen oberirdischen Tank oder einen Erdtank entscheiden?Jörg Franke: Beide Tankarten können in Risikogebieten installiert werden, die Wahl hängt letztendlich von den individuellen Gegebenheiten ab. Bei kleineren Lagermengen bis ca. 3.000 Liter ist der Kunststoff-Sicherheitstank die preisgünstigere Version. Voraussetzung ist aber, dass er nach Möglichkeit oberhalb des maximal möglichen Wasserstandes, zum Beispiel im ersten Obergeschoß, aufgestellt wird. Alternativ ist auch ein Raum möglich, der bis zum maximalen Hochwasserstand wasserdicht ist. Ein Erdtank kann bereits durch eine einfache Betonplatte gegen Aufschwimmen gesichert werden. Beachten muss man allerdings, dass alle offenen Anschlüsse oberhalb des maximal möglichen Wasserstandes enden und gegen Beschädigung durch Treibgut gesichert sind. Nur so lässt sich sicher verhindern, dass Wasser in den Tank eindringt. Quelle: oelheizun; Iwo
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