Wir haben nur Heizöl im Kopf

Heizöl - Lexikon

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Internationale Energieagentur in Paris. Einrichtung der OECD. Wurde nach der Ölkrise 1973 von den Mitgliedsstaaten gegründet. Aufgabe ist es: Beobachtung von Öl-Nachfrage und Angebot sowie Überwachung der Bestandshaltung zur Vermeidung von Ölkrisen.
Teil der Emission schädlicher Stoffe (Abgase aus Industrie, Straßenverkehr und Heizanlagen) sowie von Geräuschen, Erschütterungen, Gerüchen, Licht, Wärme und Strahlen, der auf Menschen, Tiere und Pflanzen sowie Sachgüter einwirkt. Ziel des gesetzlich geregelten Immissionsschutzes ist es, diese Immissionen so gering wie möglich zu halten. Dafür sind Immissionswerte festgelegt. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen.
Ist ein Additivierungsvorgang für Mineralölprodukte während der Abfüllung mittels genauer Dosierpumpen direkt in den Produktenstrom
Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes der Ware das finanzielle Risiko trägt. Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand werden über sie nicht geregelt.
INCOTERMS (International Commercial Terms, dt.: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe internationaler Regeln zur Interpretation spezifizierter Handelsbedingungen im Außenhandelsgeschäft. Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) erstmals 1936 aufgestellt, um eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel zu schaffen. Sie regeln vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes der Ware das finanzielle Risiko trägt. Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Aktuell gelten die Incoterms 2000 (6. Revision). Die 13 Regeln werden im Rechtsverkehr, von Geschäftsleuten, Regierungen und Gerichten anerkannt. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt jedoch nur bei Einbeziehung in einen Vertrag. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft, gelten aber als Usance, die von den Vertragsparteien akzeptiert wird. Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig, sollte aber in Anspruch genommen werden, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten auszuschließen. Hier ein Beispiel für die Anwendung einer solcher Klausel in einem Kaufvertrag: Unsere Preise verstehen sich FOB Hamburg. Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. In der Zahlungsbilanzstatistik wird sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren der FOB-Wert benutzt. Die durch den Incoterm ausgedrückte Lieferbedingung ist auch Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes. Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Einteilung 2 E-Klausel - die Abholklausel 2.1 EXW (ex works): ab Werk 3 F-Klauseln - Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt 3.1 FCA (free carrier): frei Frachtführer 3.2 FAS (free alongside ship): frei Längsseite Schiff 3.3 FOB (free on board): frei an Bord 4 C-Klauseln - Haupttransport vom Verkäufer bezahlt 4.1 CFR (cost and freight): Kosten und Fracht 4.2 CIF (cost, insurance, freight): Kosten, Versicherung, Fracht 4.3 CPT (carriage paid to ...): Frachtfrei 4.4 CIP (carriage and insurance paid to ...): frachtfrei versichert 5 D-Klauseln - Ankunftsklauseln 5.1 DAF (delivered at frontier): geliefert Grenze 5.2 DES (delivered ex ship): geliefert ab Schiff 5.3 DEQ (delivered ex quay): geliefert ab Kai 5.4 DDU (delivered duty unpaid): geliefert unverzollt 5.5 DDP (delivered duty paid): geliefert verzollt 6 Weblinks Einteilung [Bearbeiten]Incoterms werden in vier Gruppen unterteilt. Die Reihenfolge der Gruppen soll die steigende Verantwortung für die zu liefernden Waren seitens des Verkäufers demonstrieren. E-Klausel: Abholklausel, die Transportkosten und -risiken sind vom Käufer zu tragen F-Klausel: Die Haupttransportkosten und -risiken sind vom Käufer zu tragen. C-Klausel: Die Haupttransportkosten sind vom Verkäufer, die Risiken sind vom Käufer zu tragen. D-Klausel: Ankunftsklausel, die Transportkosten und -risiken sind vom Verkäufer zu tragen. Die C-Klauseln sind sogenannte Zweipunktklauseln, da der Gefahren- und der Kostenübergang unterschiedlich sind. Bei der CIF-Klausel zum Beispiel trägt der Verkäufer die Verantwortung nur bis zur Überschreitung der Schiffsreling. Er muss aber für den kompletten Vorlauf, die Seefracht und Seeversicherung bezahlen. Ist der Gefahren- und Kostenübergang an der selben Stelle, wie zum Beispiel bei FOB, spricht man von einer Einpunktklausel. E-Klausel - die Abholklausel [Bearbeiten] EXW (ex works): ab Werk [Bearbeiten]Der Verkäufer ist lediglich dazu verpflichtet, die Ware auf seinem Grundstück (Fabrik, Lager, Werk) bereitzustellen. Alle Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr trägt der Käufer. Die Gefahr von Verlust und Beschädigung geht mit Bereitstellung an der vereinbarten Stelle auf den Käufer über. Der Frachtführer muss das Material selbst aufladen, denn wenn der Auftraggeber beim Einladen einen Schaden verursacht, dann haftet die Versicherung nicht. F-Klauseln - Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt [Bearbeiten] FCA (free carrier): frei Frachtführer [Bearbeiten]Die FCA-Klausel (Ursprünglich: FOT = free on truck) verpflichtet den Verkäufer, die Ware einem Frachtführer am benannten Ort zu übergeben und für die Ausfuhr freizumachen (Ausfuhranmeldung). Die Kosten und Gefahren des Transports trägt der Käufer von diesem Zeitpunkt an. Liegt der benannte Ort im Werk des Verkäufers, so ist der Verkäufer auch für die Beladung des Transportmittels verantwortlich. Liegt der benannte Ort woanders, so ist der Verkäufer nicht für die Beladung des Transportmittels verantwortlich. FAS (free alongside ship): frei Längsseite Schiff [Bearbeiten]Die FAS-Klausel ist eine Abwandlung der FCA-Klausel. Der Verkäufer muss die Ware aber nicht einem benannten Frachtführer liefern, sondern längsseits eines bestimmten Schiffs im benannten Verschiffungshafen abstellen. Der Käufer macht die Ware zur Ausfuhr frei und trägt die Kosten und Gefahren des Transports vom Verschiffungshafen bis zum Empfangsort. FOB (free on board): frei an Bord [Bearbeiten]Im Handel per See- oder Binnenschiff ist der Verkäufer bei der FOB-Klausel in Erweiterung der FAS-Klausel verpflichtet, die Ware an Bord des vereinbarten Schiffs zu bringen. Ab Überschreiten der Schiffsreling gehen die Pflicht zur Kostentragung, sowie die Gefahr des Transports auf den Käufer über. Diese Klausel ist eine der gebräuchlichsten und kommt auch meist bei Preisnotierungen an Warenbörsen zur Anwendung. FOB ist eine sogenannte Einpunktklausel, da Gefahren- und Kostenübergang an der selben Stelle erfolgen, in diesem Fall ab Überschreiten der Reling. C-Klauseln - Haupttransport vom Verkäufer bezahlt [Bearbeiten] CFR (cost and freight): Kosten und Fracht [Bearbeiten]Die CFR-Klausel wird bei Transport mit dem Schiff verwendet. Der Verkäufer muss nur dafür sorgen, dass die Ware in ordnungsgemäßen Zustand über die Reling auf das Schiff gelangt, d.h. die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung auf dem Schiff geht auf den Käufer über. Zu bezahlen hat der Verkäufer jedoch Kosten und Fracht (einschließlich Ausfuhr), die bis zur Lieferung zum Zielhafen anfallen. Die CFR-Klausel deckt sich insoweit mit der CIF-Klausel, die jedoch noch eine vom Verkäufer abzuschließende Versicherung beinhaltet. Die Versicherung deckt dabei gerade die Transportgefahr ab. Wird nicht per Schiff transportiert, kommt die CPT-Klausel in Frage. CIF (cost, insurance, freight): Kosten, Versicherung, Fracht [Bearbeiten]Die CIF-Klausel ist eine im Überseegeschäft häufig verwendete Transportklausel, wonach der Verkäufer für Kosten bis zur Lieferung, Versicherung und Frachtkosten aufkommt (engl. cost, insurance, freight). Der Verkäufer muss im Ausfuhrland die Zollabfertigung durchführen. Durch diese Klausel wird nach deutschem Recht auch der Leistungsort bestimmt. Demnach ist der Verschiffungshafen der Leistungsort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht demnach auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware auf dem Schiff abgeliefert hat (entspricht einer FOB Transaktion mit zusätzlicher Übernahme von Cost, Insurance, Freightcharges). Dies bedeutet, dass der Verkäufer für eine Beschädigung oder Vernichtung der Ware während des Transports nicht mehr verantwortlich ist. Der Käufer muss sich dann an die vom Verkäufer abgeschlossene Versicherung wenden, die jedoch nur ein Minimum an Versicherungsschutz bietet, wenn nicht der Abschluss einer weitergehenden Versicherung vereinbart wurde. Wenn der Transport nicht per Schiff erfolgt, kommt die CIP-Klausel in Betracht. CPT (carriage paid to ...): Frachtfrei [Bearbeiten]Frachtfrei bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten des Haupttransports trägt. Alle übrigen Kosten (Zölle, Steuern, Abgaben, Zollformalitäten) trägt der Käufer. Die Gefahr von Verlust und Beschädigung gehen mit Übergabe an den Frachtführer (bei mehreren Frachtführern mit Übergabe an den ersten) auf den Käufer über. CIP (carriage and insurance paid to ...): frachtfrei versichert [Bearbeiten]Diese Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Kosten des Transports zu tragen („frachtfrei“, die weiteren Kosten z.B. auch den Zoll, trägt der Käufer - wie CPT) und eine Versicherung für den Transport abzuschließen und zu bezahlen („versichert“). Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts trägt dann zwar der Käufer ab der Übergabe an den Frachtführer, der Käufer erhält jedoch im Schadensfalle Ersatz aus der Versicherung. Der Verkäufer ist ohne weitere Vereinbarung aber nur verpflichtet, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen. D-Klauseln - Ankunftsklauseln [Bearbeiten] DAF (delivered at frontier): geliefert Grenze [Bearbeiten]Mit der DAF-Klausel verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware auf einem Transportmittel bis zur Grenze zu liefern und dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer muss jedoch die Ausfuhrzollabfertigung (AZA) erledigen, da der Käufer sie sonst nicht einführen kann. DES (delivered ex ship): geliefert ab Schiff [Bearbeiten]Bei der DES-Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware per Schiff zum Zielhafen zu transportieren. Für die Entladung ist er jedoch nicht mehr zuständig. Kosten und Gefahr trägt der Käufer ab Entladung. DEQ (delivered ex quay): geliefert ab Kai [Bearbeiten]Bei der DEQ-Klausel muss der Verkäufer die per Schiff gelieferte Ware noch entladen (lassen) und am Kai zur Verfügung stellen. Erst dort gehen Gefahr und Kosten auf den Käufer über. Die Einfuhrzollabfertigung erfolgt auf Kosten des Importeurs (Käufers). DDU (delivered duty unpaid): geliefert unverzollt [Bearbeiten]Die DDU-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware für die Einfuhr freizumachen und am bestimmten Ort auf einem Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Den Zoll muss jedoch der Käufer zahlen. Er muss auch alle Formalitäten erledigen. Die Abladung geht zu Lasten des Käufers. DDP (delivered duty paid): geliefert verzollt [Bearbeiten]Die DDP-Klausel ist die bequemste für den Käufer. Der Verkäufer muss alle Kosten und Gefahren des Transports bis zum Bestimmungsort tragen, einschließlich des Zolls. Die Abladung geht zu Lasten des Käufers.
Über die Entwicklung auf dem deutschen Ölmarkt geben in erster Linie die monatliche Statistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – die Amtlichen Mineralöldaten (AMS) – und die aus ihr abgeleiteten Statistiken Auskunft. Diese Amtlichen Mineralöldaten basieren auf dem „Integrierten Mineralölbericht“, der monatlich an das BAFA bzw. den MWV von den Firmen des so genannten Erhebungskreises gemeldet wird. Dieser Bericht deckt nahezu alle Aktivitäten der meldepflichtigen Unternehmen im Mineralölbereich ab. Aus ihm werden Spezialstatistiken abgeleitet, wie z. B. die Produktionsstatistik und mehrere Absatzstatistiken; er dient dem BAFAaber auch zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichtbevorratung (Bevorratung). Außerdem werden vom Statistischen Bundesamt Außenhandelsdaten für Mineralöl erhoben. Für Warenbewegungen innerhalb der EU erfolgt dies nach dem Konzept des Intrastathandels. Für Ex- und Importe außerhalb der EU werden die Daten nach dem traditionellen Außenhandelprinzip erfasst. Weitere – nicht amtliche – Informationssysteme über den deutschen Mineralölmarkt werden bei verschiedenen Institutionen geführt: Raffineriestatistik des MWV. Hier werden die Einsatzarten (Rohölprovenienzen nach Ländern, Halbfabrikate, Additive) sowie die Ausbringung (Komponenten, Fertigprodukte) der deutschen Raffinerien erfasst. Die Erhebung ist dem Integrierten Mineralölbericht angegliedert und mit diesem folglich konsistent. Die Erhebung und die Veröffentlichung der Daten erfolgt monatlich. Kapazitätserhebung des MWV. Einmal jährlich werden beim MWV die Raffinerieverarbeitungskapazitäten in Deutschland im Erhebungsjahr (Ist-Daten) und in den fünf folgenden Jahren veröffentlicht. Voraussichtliche Produktion. Ebenfalls einmal zu Beginn des Jahres wird vom MWV die voraussichtliche Produktion der Raffinerien für das laufende Jahr erhoben. Schmierstoffstatistik. Hier werden Angaben über den deutschen Schmierstoffmarkt, dessen Gesamtergebnisse im Integrierten Mineralölbericht erfasst werden, weiter untergliedert. Die Systematik der Schmierstoffgruppen orientiert sich dabei an den Vorgaben der Europäischen Schmierstoffstatistik (Europalub). Euroilstockstatistik. Im Rahmen einer europäischen Stiftung nach holländischem Recht, Stichting Euroilstock, werden Informationen über die Bestände von Rohölen und Mineralölprodukten sowie den Raffinerieeinsatz und die Ausbeute monatlich europaweit erhoben. Die Ergebnisse werden von der Nachrichtenagentur Reuters veröffentlicht. Ausgewählte Daten zum Energieverbrauch, erhoben von öffentlichen und privaten Institutionen, werden jährlich zur Energiebilanz für die Bundesrepublik Deutschland aggregiert. Nationales Informationssystem (NIS). Im Rahmen dieses Informationssystems übermittelt die Raffineriewirtschaft dem Bundeswirtschaftsministerium Daten über die Mineralölversorgung, den Mineralölabsatz sowie Kosten, Erlöse und Erträge. Rohölregister EV. Gemäß einer Verordnung der Bundesregierung, die auf einer EURichtlinie basiert, stellen die Unternehmen der Mineralölindustrie monatlich Teilinformationen über Rohölimporte zur Verfügung. Diese geben Aufschluss über die Versorgungsbedingungen und -kosten der einzelnen Unternehmen. Monthly Oil Statistics (MOS). Auch dies ist eine Sekundärstatistik der IEA, die aus den Informationen der national zuständigen Statistischen Ämter bedient wird.
Interconnector heißt die Unterwasser-Pipeline, die seit 1998 das britische Gastransportsystem mit dem des Kontinents verbindet. Die Leitung ist 235 Kilometer lang und verläuft von Bacton (England) bis Zeebrugge (Belgien). Betreibergesellschaft ist Interconnector UK Ltd..
Als direkte Reaktion auf den Ölpreisschub 1973/74 wurde von einer Reihe industrieller Verbraucherländer das Internationale Energieprogramm (IEP) aufgestellt. Das Programm wurde am 18.11.1974 in Kraft gesetzt und wird von der in Paris im Rahmen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gegründeten "Internationalen Energieagentur" (IEA) koordiniert. Dem Abkommen haben sich inzwischen 26 Staaten (USA, Kanada, Japan, Neuseeland, Australien, Schweiz, Türkei, Norwegen, Ungarn, Tschechien, Korea (Süd) sowie die EU-Staaten) angeschlossen. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind: die Bevorratungspflicht des IEP (90 Tage) zumindest programmatisch zu erfüllen, die Schaffung eines politischen Instrumentariums, das zur Öl- (Energie-) Nachfragedämpfung geeignet ist. Die Ziele des IEP sind im Einzelnen: Einrichtung eines gemeinsamen Krisenmechanismus zur Begegnung möglicher künftiger Versorgungskrisen (gemeinsames Ölverteilungssystem), der Aufbau und die Aktualisierung eines Informationssystems unter Mitarbeit der Mineralölindustrie, das sowohl das einwandfreie Funktionieren des Krisensystems garantiert als auch umfassende Auskünfte über die Aktivitäten der Ölgesellschaften geben soll, die Entwicklung guter Beziehungen zwischen Erdölförder- und Verbraucherländern sowie der Verbraucherländer untereinander mit dem Ziel einer kooperativen Zusammenarbeit.
International Petroleum Exchange (IPE), Die IPE notiert ca 1980 als Futuresbörse in London vor allem Energiefutures. An der IPE wird der gesamte Handel mit Videokameras aufgezeichnet. Am aktivsten gehandelt werden die Futures auf Nordseeöl der Qualität Brent und auf Heizöl.
Ein Rohöl, Herkunftsland: Mexiko.
Institut für wirtschaftliche oelheizung e.V. Hamburg, die IWO unterstützt Marketinggemeinschaften der Heizölhändler unter www.iwo.de

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