Wir haben nur Heizöl im Kopf

Wie sollten Biokraftstoffe vernünftig besteuert werden ?

20.06.06

Anlässlich einer Informationsveranstaltung in Berlin, hat Dr. Klaus Kliem, der Vorsitzende der UFOP, am 16. Mai 2006 vor
Abgeordneten des Deutschen Bundestages neue Vorschläge für die Ausgestaltung des derzeit in der Beratung befindlichen
Energiesteuergesetzes vorgestellt.
Die Vorschläge der UFOP liefern wichtige Anregungen und Forderungen für die Beratung des Energiesteuergesetzes im
Bundesfinanzausschuss.
Für die zukünftige Entwicklung der Biodiesel- und Rapsölkraftstoffbranche stehen laut Dr. Kliem fünf wichtige Teilbereiche
im Vordergrund:
* die Steuerbefreiung für die Landwirtschaft
* die Sicherung des Rohstoffes durch die Normen
* die Erweiterung der bestehenden Regelung um eine Quotenregelung für Biokraftstoffe
* die Beibehaltung der steuerlichen Regelung für Reinkraftstoffe
* über 2009 hinaus
* die Festsetzung der Teilbesteuerung von Biodiesel und Rapsölkraftstoff
Dr. Kliem führte aus, dass Deutschland mit der breiten und Partei übergreifenden Unterstützung heute bereits Weltmeister in
der Produktion und Vermarktung von Biodiesel, Weltmeister in der Produktqualität, Weltmeister in der erforderlichen
motortechnischen Entwicklung und Weltmeister in der Verfahrenstechnik für die Produktion von Biodiesel und
Rapsölkraftstoff. „Dieser neue Markt entlastet damit erheblich den Getreidemarkt und schafft bei einem
Rohstoffumsatzvolumen von etwa 800 - 900 Mio. Euro Wertschöpfung im ländlichen Raum. 2006 erwarten wir 1 Mrd. Euro,
wenn Sie uns dabei im Parlament helfen. “, so Kliem.
Auf dem Tisch lägen das Energiesteuergesetz und das Eckpunktepapier der Regierungskoalition für die Unternehmensquote
ab 2007. Damit herrsche nach monatelanger Ungewissheit endlich Klarheit über die Absichten der Regierungskoalition. Der
ordnungspolitische Ansatz für die Beimischung von Biokraftstoffen gehe in die richtige Richtung. Einige Korrekturen seien
jedoch noch im parlamentarischen Verfahren erforderlich.
Im Einzelnen sind dies:
1. Freistellung der Landwirtschaft
Deutscher Bauernverband und UFOP begrüßen die im Energiesteuergesetz vorgesehene Freistellung der Landwirtschaft von
der Mineralölsteuer in Verbindung mit der Beibehaltung der Agrardieselregelung. UFOP möchte diesen diesen Markt nun
entwickeln. Hierfür müssen, was die Verwendung von Rapsölkraftstoff betrifft, die motortechnischen Voraussetzungen
geschaffen und ein Qualitätsstandard für das Rapsöl von 300 dezentralen Anlagen durchgesetzt werden. Die Begrenzung im
Eckpunktepapier auf 2009 ist hierfür kontraproduktiv und muss analog des Zeithorizonts für BTL mindestens auf 2015,
besser noch analog Erdgas auf 2020 verlängert werden.
2. Sicherung der Kraftstoffqualität und des heimischen Rohstoffs
Sowohl im Energiesteuergesetz für die Steuerbegünstigung als auch im geplanten neuen Biokraftstoffgesetz für die Mischung
muss sicher gestellt werden, dass nicht normgerechter Kraftstoff aus billigen Palm- oder Sojaölimporten eingesetzt und damit
einheimischer Rohstoff verdrängt wird. Die UFOP schlägt daher bereits für das Energiesteuergesetz die Ergänzung um die
Erfüllung der Norm vor.
Formulierungsvorschlag:
„Biokraft- und Bioheizstoffe sind Energieerzeugnisse ausschließlich aus Biomasse, sofern diese die jeweils geltende Fassung
der Qualitätsanforderungsnorm für Biodiesel gemäß der 10. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes für Biodiesel:
DIN EN 14214 sowie für Pflanzenölkraftstoff DIN V 51605 bei Überführung in den freien Verkehr erfüllen“
Damit wird auch eine Forderung der Einspritzpumpenhersteller erfüllt, die sich darauf geeinigt haben, weltweit
ausschließlich Biodiesel gemäß DIN EN 14214 für die 5-prozentige Zumischung in Dieselkraftstoff freizugeben. Die
europäische Norm ist ein guter Kompromiss, um auch Importöle, wenn auch in einem bestimmten Umfang, zuzulassen.
Hiermit wird auch handelspolitischen Forderungen entsprochen.
3. Einführung der Quotenregelung
Die Einführung einer Quotenregelung für die biogenen Kraftstoffe hält die UFOP für notwendig, um langfristig die
Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen zu verringern. Die Quotenregelung erleichtert die erforderliche Ausdehnung der
Biokraftstoffe von 5 auf 10%. Allerdings darf die Quote nicht zu einer Abhängigkeit der mittelständischen
Biodieselwirtschaft von den Mineralölkonzernen führen.
4. Beibehaltung der Steuerbegünstigung für Reinkraftstoffe über 2009 hinaus.
Die vorwiegend mittelständisch geprägte Branche stellt mit Erleichterung fest, dass die Wettbewerbsfähigkeit von reinem
Biodiesel zunächst erhalten bleibt. Drei Jahre bis Ende 2009 sind für unternehmerische Entscheidungen aber eindeutig zu
kurz. Es wird eine längerfristige Perspektive benötigt. Ebenso ist eine Vielfalt der verschiedenen Biokraftstoffe erforderlich.
Man darf sich nicht ausschließlich von der Mineralölindustrie abhängig machen.
Die UFOP hofft, dass es in den nächsten Jahren gelingt, den Beimischungsanteil von fünf Volumen-Prozent auf zehn
Volumen-Prozent zu erhöhen. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung der europäischen Diesel-Norm (EN 590) die bis 2009
vorangetrieben werden muss. Die UFOP würde es sehr begrüßen, wenn die Steuerbegünstigung bis zum Jahr 2015 verlängert
würde, so wie es die Koalition für BTL vorsieht.
5. Keine überhöhten Steuersätze für Reinkraftstoffe
Die UFOP akzeptiert grundsätzlich die Frage der Überkompensation. Hierzu ist Deutschland nach der EUEnergiesteuerrichtlinie
verpflichtet. In der Frage der Festsetzung der Steuersätze gibt es jedoch eine klare Arbeitsteilung: Das
BMF berechnet die Überkompensation – Der Bundestag beschließt die Steuersätze im Gesetz, so steht es im
Mineralölsteuergesetz aus dem Jahr 2003. Die Steuersätze sind keine 1 : 1 Umsetzung der Überkompensation. Der Bundestag
hat hier einen größeren Spielraum und soll lt. Gesetz folgende Kriterien berücksichtigen:
* die Effekte für Klima- und Umweltschutz,
* der Schutz natürlicher Ressourcen,
* die externen Kosten der verschiedenen Kraftstoffe,
* die Versorgungssicherheit,
* die Realisierung eines Mindestanteils an Biokraftstoffen gemäß EU-Förderrichtlinie 2003
Entscheidend für die Branche ist jedoch, dass keine Biokraftstoffe im Wettbewerb bevorteilt oder benachteiligt wird. Daher
schlägt die UFOP vor, für alle drei Biokraftstoffe, also reinen Biodiesel, Rapsölkraftstoff und bis Jahresende 2006 Biodiesel
für Mischungen einen einheitlichen Steuersatz festzulegen. Die angestellten Berechnungen enthalten sehr viele
Kalkulationsdaten, die eine unterschiedliche Höhe – wie jetzt für Rapsöl vorgesehen – nicht rechtfertigen. Die Höhe selbst
sollte sich daher am Hauptmarkt Biodiesel orientieren. Den vorgeschlagenen Satz von 10 Cent hält die UFOP für überhöht.
Berücksichtigt werden muss unbedingt, dass sich zum 1. Januar 2007 die Belastung der Reinkraftstoffe nochmals um 2 Cent
je Liter erhöhen würde. Zu diesem Zeitpunkt soll die Unternehmensquote in Kraft treten, die nicht nur die
Beimischungspflicht von 5 Prozent Biodiesel beinhaltet, was für die Reinkraftstoffe kein Problem wäre. Für diesen Anteil
soll aber auch die volle Steuer in Höhe von 47 Cent gelten, die im Ergebnis zu der Verteuerung um 2 Cent führen würde. Die
UFOP hält auch aus diesem Grund eine Korrektur der Steuersätze nach unten für alle Reinkraftstoffe für angebracht.


Artikel: UFOP www.ufop.de


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