Hallo!
Habe da folgendes Problem und hoffe das mir vielleicht jemand einen Tip geben kann!
Vor Monaten haben wir zusammen mit unserem Nachbarn Heizöl bestellt, Nachbar hat den Auftrag erteilt.
Als die Lieferung dann kam, war der Fahrer sehr unfreundlich und meinte zudem er dürfte uns nicht beliefern, da die Anlage nicht ordnungsgemäß wäre.
Ok, dann haben wir das Öl woanders bestellt und ohne Probleme geliefert bekommen.
Nun bekommen wir heute einen Brief vom Heizöl-Lieferanten das damals das Öl nicht geliefert werden konnte und wir uns bis heute nicht gemeldet hätten um einen neuen Termin zu vereinbaren, wir müssten die 2.500 Liter Heizöl nehmen ( es war nie eine feste Summe vereinbart).
Nach einem Anruf mit dem Öl-Lieferanten sind wir auch nicht wirklich weitergekommen.
Müssen wir dieses Heizöl jetzt wirklich nehmen oder haben wir da eine andere Chance?
Vorab schon mal vielen Dank für Antworten!!
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Nun ja Rein rechtlich ist die Bestellung bindend, ein Wiederrufsrecht ist bereits von mehren Gerichten abgelehnt wurden.
ABER !
Was hat der Fahrer an der Anlage bemängelt ?
Vieleicht hat der Fahrer Dinge bemängelt die ihn bei der Befüllung nicht zu interesieren haben.
Dann währe es Lieferverweigerung seitens der Firma, und du bist nicht mehr an die Bestellung gebunden.
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das würde mich jetzt auch mal interessieren, was genau der fahrer bemängelt hat.
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Hallo!
Sorry, aber habe nicht viel Zeit gehabt.
Der Fahrer hat bemängelt das wir keinen Grenzwertgeber installiert haben. Laut Gesetz dürfte der Lieferant dann die Öltanks nicht befüllen weil er sich sonst strafbar macht.
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Jennifer schrieb:
Hallo!
Sorry, aber habe nicht viel Zeit gehabt.
Der Fahrer hat bemängelt das wir keinen Grenzwertgeber installiert haben. Laut Gesetz dürfte der Lieferant dann die Öltanks nicht befüllen weil er sich sonst strafbar macht.
Die Aussage des Fahrers ist korrekt! Der Lieferant kann auf Abnahme der Ware bestehen. Im Falle eines leichten Überlaufs bekommst Du sogar
auch noch einen auf den Deckel, da Deine Anlage nicht den Vorschriften entspricht.
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Da hat der Fahrer Recht.
Seit dem 1.12.1969 dürfen Tankanlagen über 1000 l nur mit Grenzwertgeber befüllt werden.
Aber in der Praxis sieht das leider anders aus
Im selben Gesetz ist auch eine Klausel, die "Notbefüllung" die erlaubt dem Händler den Tank zu befüllen, jedenfalls teilweise um Folgeschäden durch ausgefallene Heizung zu vermeiden.
Nach diesen Prinzip liefern alle Händler um sich im Markt zu halten.
War da vieleicht noch mehr ?
Ich selber hab bisher nur einen Anlage nicht befüllt . Aber da waren Handgroße Rostlöcher im Tank.
Du wirst sicher bestätigen das du nie wieder bei diesem Händler bestellen wirst und auch jeden den du kennst davon abraten.
Du solltest aber die 35 - 50 € für den Grenzwertgeber ausgeben. Viele Händler bieten den Einbau oder Tausch veralterter Grenzwertgeber an. aber jeder Heizungbauer montiert ihn auch,
Ein kleiner Zettel an der Heizung ist oft hilfreich da viele Heizungsbauer den Tank oft vergessen mit zu prüfen.
Der Schaden der bei einem Überlauf des Öltanks enstehen kann ist schnell im 6 stelligen € Bereich
Beitrag geändert von Interpro (09-07-2009 23:14:48)
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