Hallo,
erst mal tolles Forum und schön das ich hier ev. geholfen bekomme.
Folgendes Problem :
Als wir in unsere Mietwohnung einzogen, wurde um den Restölbestand zu messen einfach ein Maßband in den Tank gehalten.
Bei Auszug haben wir es dann genau so gemacht.
Nun hat aber unser Vermieter den Tank reinigen lassen und dabei hat diese Firma dann angeblich 300 liter Wasser/Schlammgemisch abgepumpt. Diese Reinigung und die 300 liter Schlamm wurden uns nun in Rechnung gestellt.
Angeblich sollen wir also in 6 Jahren 300 liter Schlamm eingetankt haben. Das wären je 7,5 cm pro (es sind 3) 3 Kunststofftank Schlamm !!!!
In unsere Mietzeit haben wir aber nur 5 mal neu befüllen lassen (mit je 3000 l Öl). Deshalb war der meiste Dreck mit sicherheit schon vorher in den Tanks.
Gibt es jemanden, der über eine offizielle Schiene bestätigen kann, das eine solche Ablagerung nicht in 6 Jahren entstehen kann ?
Welche Ablagerungen sind denn üblich ? Oder anders gefragt : Wieviel Millimeter Ablagerung enstehen üblicherweise pro Jahr ?
Der Heizöllieferant will uns übrigens nicht helfen und schon gar nichts bestätigen, da er ein alter Freund unseres Vermieters ist.
Über Antworten würde ich mich freuen !
LG
Frau F
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Richtlinien gibt es da keine, aber stell Deinem Vermieter doch einfach mal die Gegenfrage ob er nachweisen kann das er Dir den Tank gereinigt
mit sauberem Restöl übergeben hat?
Nicht das er jetzt eine Tankreinigung auf eure Kosten haben will und Ihr den Dreck aus Vorzeiten zahlen dürft.
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Ist schon ein dolles Ding was der Vermieter da abzieht. Wartung (und Reinigung) unterliegen den Pflichten des Betreibers in dem Fall des Vermieters
Leider geht das Verschlammen in Kunststofftanks bei falscher Lagerung sehr Schnell (Licht, Wärme)
6 jahre ist aber zu kurz
Die Tankreiniger entnehmen immer Mehr Öl als Verdreckt ist um alle abagerungen zu entfernen.
Frag mal den Mieterschutzbund nach der Kostenumlage und such dann sicherheitshalber mal die Advocard
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Danke für eure Antworten . Ja klar, wir sind Anwaltlich vertreten, aber vor Gericht kann man viel behaupten, man muss es auch beweisen können.
Also für den Vermieter ist das ziemlich einfach. : Tankreinigung = ja Umlagefähig, weil im Mietvertrag Wartung Heizungsanlage etc. mit drin.
War der Tank sauber ? Nein war er natürlich nicht. Aber der beste Freund unseres Vermieters ist Heizöllieferant und Wartungsfirma für was ?
Ihr werdet es erraten : Tankreinigung.
Es wäre also ein leichtes für Ihn einen Zeugen aufzubringen, das der Tank vor unserem Einzug gereinigt wurde.
Der Richter hat im Vorgespräch durchblicken lassen, das er von uns den Beweis geführt haben will, das sich in 6 Jahren eine solche Schlammmenge nicht ansammeln kann. Man muss sich das mal bildlich vorstellen 7,5 cm Schlamm !
Klar jeder sagt, das ist nicht normal, aber was ist denn normal ? Und wer kann einem sowas schriftlich bestätigen ?
Schalte ich einen Sachverständigen ein, kostet der mich Geld, das ich nicht habe und dann kann ich noch nicht mal sicher sein das es was bringt, weil der Prozess nicht nur um das Öl geht sondern noch um diverse andere Sachen.
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