Ich möchte gerne über einen freien Lieferanten mein Flüssiggas bestellen. Warum muss sich der Tank in meinem Eigentum befinden? Schließlich zahle ich Miete dafür.
Über eine plausible Antwort wäre ich dankbar.
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Jeder freie Flüssiggashändler muss sich davon überzeugen, dass der zu befüllende Tank sich auch wirklich im Eigentum des Kunden befindet, da er laut Gesetz nicht fremde Tanks die einer anderen Firma gehören befüllen darf. Falls Du einen Miettank oder einen Liefervertrag für Deinen Eigentank hast und eine entsprechende Klausel im Vertrag die Fremdbefüllung zulässt, benötigen freie Händler von Deiner Vertragsfirma einen Freistellungsauftrag. Wenn Du einen Eigentank mit Liefervertrag hast, ist zu empfehlen, einen Preisvergleich mit den Anbietern auf dem freien Markt durchzuführen.
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