Wir haben im Wege der Zwangsversteigerung in Mecklenburg ein Ferienhaus erworben, das mit Flüssiggas betrieben wird.
Der Alteigentümer hat unlängst vor der Räumung eine neue Erdgastankanlage(unterirdisch) einbauen lassen. Bitte teilen Sie mir mit, ob als Eigentumsnachweis der Titel des AG Waren über den Erwerb ausreicht und wie man die nicht übergebenen TÜV-Nachweise für eine Neubefüllung erhalten kann. Die Anlage sieht absolut neuwertig aus und der alte Tank steht auch noch auf dem Nachbargrundstück.
Kann mir hier jemand eine Empfehlung für das weitere Vorgehen geben, wäre sehr dankbar.
Offline
Als Eigentumsnachweis sollte eigentlich reichen, wenn im Kaufvertrag des Hauses der Tank steht. Noch besser wäre es wenn ein Logbuch vorhanden wäre. Das TÜV-Protokoll solltest du dir von der Wartungsfirma geben lassen. Kann natürlich auch sein, dass der TÜV komplett neu gemacht werden muss. Oder Du fragst bei dem Alteigenrümer nach den gesamten Dokumenten nach. Der muss Dir die Papiere eigentlich aushändigen.
Offline