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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Häuschen mit Flüssiggastank gekauft. Nun wollte ich denselben befüllen lassen (der Tank ist mein Eigentum), doch ein Vertreter sagte mir, ohne ein "Befüllungslogbuch" würde mir niemand den Tank füllen.
Frage:
1. Was ist an dieser Aussage dran?
2. Wie ist die korrekte Bezeichnung für dieses
Logbuch?
3. Woher bekomme ich es, wenn offensichtlich keines mehr existiert?
Mfg
Markus
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Also ich kenne es nur so, dass du einem Eigentumsnachweis haben mußt. Wenn du diesen hast, ist es kein Problem von jedem Händler deiner Wahl Flüssiggas zu bekommen.
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Von einem Logbuch habe ich auch noch nichts gehört. Ich kenne das auch nur so, dass du auf jeden Fall einen Beweis dafür haben mußt, dass der Tank dein Eigentum ist.
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Eine Frage als Eigentumsnachweis gilt doch sicher die Rechnung für den Tank,bei mir ist der Kauf am rollen und ich warte jeden Tag auf die Rechnung meines Versorgers,denn die Abzocke machen wir nicht mehr mit .Es wird wohl sehr weh tun denn das Gas was verbraucht wurde müssen wir zu denen ihren Konditionen bezahlen,also den Tankinhalt bei Kauf.Doch wenn ich sehe das ich bei oelbestellung.de im Moment 12 cent pro Liter günstiger bestellen kann ,wird sich der Kauf in ein paar Jahren wohl rechnen.Sobald der Tank bezahlt ist werde ich Nachschub bestellen.
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