Startseite | RSS-Feed | Impressum | Kontakt | AGB | Heizöl-Übersicht | Tagespreise | |||
-- Brennstoffmarkt ---- Informationen --
-- Preisrechner -- |
Heizöl-Lexikon
Prüfung der FlüssiggasanlagenFlüssiggasanlagen müssen durch Sachverständige, Sachkundige und/oder autorisierte Fachbetriebe auf einwandfreien Zustand hin geprüft werden: vor der ersten Inbetriebnahme nach Änderungen nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen nach mehr als einer einjährigen Betriebsunterbrechung wiederkehrend Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasbehältern: die regelmäßige Prüfung ist durch den Betreiber des Flüssiggasbehälters zu veranlassen. Der Sachverständige, Sachkundige, der TRF-Sachkundige sowie die Fachbetriebe müssen den Betreiber auf diese Prüfpflicht und deren Einhaltung hinweisen. Das Ergebnis muss durch einen Sachkundigen bescheinigt werden. Diese Vorgaben betreffen auch alle nachfolgend beschriebenen Bauteile, die einer wiederkehrenden Prüfung unterliegen. Zweck der wiederkehrenden Prüfung ist es, zu beurteilen, ob sich die geprüften Anlagenteile zum Prüfzeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand für die vorgesehene Betriebsweise befinden und zu erwarten ist, dass sie bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung den Anforderungen der TRF entsprechen werden. Prüfung durch Sachverständige: Für oberirdisch im Freien sowie in Räumen aufgestellte Flüssiggasbehälter gilt in der Regel: alle 10 Jahre eine innere Prüfung; bei erdgedeckten und halboberirdisch eingebrachten Flüssiggasbehältern mit Korrosionsschutz mit besonderer Wirksamkeit: alle 10 Jahre eine innere Prüfung; bei allen anderen erdgedeckten Flüssiggasbehältern: alle 5 Jahre eine innere Prüfung alle 10 Jahre eine Druckprüfung Alle 4 Jahre ist eine Funktionsprüfung bei Flüssiggasbehältern > 5 m3 mit KKS-Anlagen, die mit Fremdstrom betrieben werden, durchzuführen. Prüfung durch Sachkundige für alle Flüssiggasbehälter: alle 2 Jahre ist eine äußere Prüfung vorzunehmen; zusätzlich sind zu prüfen: alle 2 Jahre die Funktionsfähigkeit von Flüssiggasbehältern mit KKS-Anlage alle 4 Jahre die Funktionsfähigkeit von Flüssiggasbehältern ² 5 m3 mit KKS-Anlage, die mit Fremdstrom betrieben werden. Flüssiggasbehälter ohne Korrosionsschutz mit besonderer Wirksamkeit Prüfung des Erdreiches um den Behälter durch ein Gasspürgerät auf das Vorhandensein von Gas. |
-- Service ---- Händler ---- Anmelden --Registrieren Sie sich jetzt und profitieren Sie von den Vorteilen. |
|
| © 2005 Oelbestellung.de | |||