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Heizöl-Lexikon
Force MajeureHöhere Gewalt (Force Majeure) stellt nach dem deutschen Recht ein externes Ereignis dar, welches unvorhersehbar und außergewöhnlich ist. Höhere Gewalt ist, auch mit höchster Sorgfalt des Betroffenen, nicht verhinderbar. Als Beispiele können Brand, Unwetter, Naturkatastrophen, Geiselnahmen oder Kriege genannt werden. Sobald Höhere Gewalt vorliegt, scheidet die Haftung im Schadensfall aus. Im Falle eines Schuldnerentzuges oder einer Sachenentziehung kann der Betroffene jedoch in Haftung gezogen werden. Häufig findet man in Verträgen die sogenannte Force Majeure-Klausel, um sich bei eventuell auftretenden, unvorhersehbaren Ereignissen zu schützen. |
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