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Heizöl-Lexikon
Bundes-Immissinonsschutzgesetz (BlmSchG)Das Bundes-Immissionsschutzgesetz trat 1974 in Kraft. Es regelt die Umweltschutzanforderungen bei Errichtung und Umbau von Produktionsanlagen, legt Immissions- und Emissionsgrenzwerte fest und ist die Grundlage für Umweltschutzanforderungen an industrielle und gewerbliche Erzeugnisse. Detailregelungen finden sich in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die auf der Grundlage des BImSchG erlassen worden sind, z.B. 20. BImSchV (Gaspendelung) oder 21. BImSchV (Gasrückführung). Emissionen sind die von industriellen und gewerblichen Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen (Schadstoffausstoß). Immissionen sind die auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkenden Luftverunreinigungen (Niederschlag von Emissionen).Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG) von 1990 ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen zu schützen. Es enthält Vorschriften u. a. für die Errichtung und den Betrieb von Feuerungsanlagen. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem BImSchG ist für alle Anlagen erforderlich, die "in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen". |
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