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31.05.06
Steuernachbesserung für Biokraftstoffe


Die in der Koalition umstrittene Steuerförderung von Biokraftstoffen soll nur leicht zu Gunsten von Ethanol und Pflanzenöl nachgebessert werden. Neben geringfügigen weiteren Korrekturen bleibt es dagegen bei der Vollbesteuerung für herkömmlichen Biodiesel aus Raps von 2010 an. Das sehen Kompromiss-Vorschläge vor, die eine Verhandlungsrunde von Steuerexperten aus SPD- und Unions-Fraktionen am Dienstag erzielte. Dieses Ergebnis habe bereits die Zustimmung der Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, sagte SPD-Finanzfachmann Reinhard Schultz. Der Kompromiss koste die Steuerzahler in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 65 Millionen Euro. Mehr als 100 Parlamentarier von Union und SPD hatten die Vorschläge von Finanzminister Peer Steinbrück zur Vollbesteuerung von reinem Biodiesel von 2010 an zurückgewiesen. Sie verwiesen auf die noch nicht erreichte Marktfähigkeit und auf Investitionen der Anlagenbetreiber. Die volle Diesel-Steuer liegt derzeit bei 47 Cent je Liter. Bleiben soll es bei den Biosprit-Mindestanteilen von 2 Prozent Ethanol und 4,4 Prozent Diesel für herkömmlichem Kraftstoff ab 2007.

Die Steuerbefreiung für reines Pflanzenöl als beliebtem Kraftstoff bei Spediteuren soll bis Ende 2007 verlängert werden. Ab 2008 soll ein "realistischer" Steuersatz erhoben werden. Das Bundesfinanzministerium muss ihn auf der Basis von Übersubventionsrechnungen ermitteln. Zunächst waren 15 Cent ab 1. August 2006 vorgesehen. Zu diesem Termin soll die Besteuerung von reinem Biodiesel aus Raps nunmehr mit 9 statt der geplanten 10 Cent starten. "Es kann gut sein, dass wir in 2008 schon etwas höher als 10 Cent liegen", sagte Schultz. Ab 2010 beginne hier die Vollbesteuerung. Für Ökodiesel als Beimischung zu herkömmlichem Kraftstoff bleibe es bei den geplanten 15 Cent von September bis Dezember dieses Jahres. Ab 2007 gelte die volle Steuer.

"Nur Bioethanol und synthetische Kraftstoffe bleiben bis 2015 steuerbegünstigt", sagte Schultz. Dabei werde jährlich überprüft, ob der Subventionsrahmen sich noch mit EU-Recht vertrage und zu den Marktpreisen fossiler Kraftstoffe passe. Der Einstieg in die Besteuerung im August 2006 sei wegen der Überförderung nötig.





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