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Häufig gestellte Fragen  


Was sollte man machen um einen Flüssiggasvertrag zu kündigen?

Folgende Punkte sollte man auf jedem Fall beachten: - Sofort (!!) mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein den bestehenden Liefervertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen. Der nächstmögliche Termin ist bei einer Vertragslaufzeit unter zwei Jahren das Vertragsende. - Wenn die Vertragslaufzeit mehr als zwei Jahre beträgt, vorfristig kündigen. - Bei Lieferungen während der Vertragslaufzeit unzulässige Preisklauseln zurückweisen. - Übernahme des vorhandenen Tanks zu einem angemessenen Preis verhandeln. Derzeit lehnen es die großen Flüssiggasfirmen ab, den Tank dem Kunden zu verkaufen. • Jeder Erwerb muss schriftlich dokumentiert werden. Das Dokument gut aufheben. Dies ist unerlässlich für die Belieferung durch einen freien Händler. - Kümmern Sie sich um einen neuen Lieferanten. - Eigenen Tank erwerben. Alle seriösen freien Lieferanten besorgen Ihnen einen neuen Tank, den Sie erwerben können. Je nach Größe kostet ein neuer Tank zwischen 1.200 und 2.200 Euro. - Wurde im alten Liefervertrag die Abholung des Tanks zu einem Festpreis vereinbart, dann sollte im Kündigungsschreiben ein Abholtermin genannt werden. - Wichtigste Regel: Cool bleiben und sich nicht einschüchtern lassen. - Tauschen Sie sich mit anderen aus.

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