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Häufig gestellte Fragen  


Was sollte man bei einer Heizöl-Lieferung beachten?

Wer sich beim Heizölkauf vor einer möglichen Mindermenge schützen will, sollte über den Messvorgang bestens informiert sein. Es lohnt sich für unehrliche Tankwagenfahrer, mehr abzurechnen als abzugeben. Messvorgang: Das Heizöl wird aus dem Tank durch den Gasmessverhüter, den Zähler und den Schlaich mit Zapfpistole in den Heizöltank des Kunden gepumpt. Der Gasmessverhüter soll das Messen von Luft verhindern. Tritt Luft in den Gasmessverhüter ein, wird der Messvorgang abgeschaltet. Als Kunde können Sie die Schaugläser, die stehts mit rotem Heizöl befüllt sein müssen, kontrollieren. Eichplicht für Messgeräte: Messgeräte zur Bestimmung des Volumens müssen geeicht sein. Da das Heizöl mit der Temperatur sein Volumen verändert - 1.000 Liter Heizöl dehnen sich bei Erwärmung um 10 Grad Celsius um 8,4 Liter aus - schreibt der Gesetzgeber im Interesse eines lauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher zusätzliche Maßnahmen vor. Bei der Abgabe von leichtem Heizöl im geschäftlichen Verkehr ist das bei Abgabetemperatur gemessene Volumen auf das Volumen bei 15 Grad Celsius umzurechnen und der Heizölabrechnung zugrunde zu legen. Die Umrechnung des bei Abgabetemperatur gemessenen Volumens darf mit der Messanlage automatisch oder manuell erfolgen. Prüfen Sie selber: Bleiben Sie bei jeder Heizölanlieferung anwesend. Überwachen Sie den Messvorgang. Worauf Sie achten müssen: - Eine geeichte Messanlage erkennen Sie am Eichstempel mit Eichzeichen und Jahreszeichen, das angibt, wann die Eichung erlischt. - Beobachten Sie den Messvorgang. - Prüfen Sie vor der Messung, ob das Zählwerk auf Null gestellt wurde und die Messung mit Null beginnt. - Überprüfen Sie während der Messung die blasenfreie Abgabe. Im Schauglas des Gasmessverhüters muss immer Heizöl sichtbar sein. Die übrigen Schaugläser müssen vollständig gefüllt sein. Lufteinschlüsse machen sich durch Eintrübung bemerkbar. - Stellen Sie sicher, dass der Lieferschein in Ihrer Anwesenheit ausgedruckt wird, die letzte Zähleranzeige mit dem Abdruck übereinstimmt (vorher aufschreiben) und das angegebene Volumen auf die Basistemperatur von 15 Grad Celsius umgerechnet wurde. - Kontrollieren Sie bei Messanlagen ohne automatische Umrechnung den Lieferschein, der die Angaben des gemessenen Abgabevolumens (Zählerstand), die Abgabetemperatur und den Umwertefaktor (0,00084/Grad Celsius) enthalten muss und rechnen Sie die Umwertung nach.

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