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Häufig gestellte Fragen
Was ist bei einer Flüssiggastankanlage zu beachten ?Prüfungen Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flüssiggasanlagen durch einen Sachkundigen wiefolgt geprüft werden: vor der ersten Inbetriebnahme,nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen können, nach Veränderungen, welche die Betriebssicherheit beeinflussen, nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr. Flüssiggasanlagen mit ortsveränderlichen Verbrauchsanlagen müssen wiederkehrend mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einer Prüfbescheinigung festzuhalten. Die Prüfbescheinigung ist am Betriebsort aufzubewahren und muss jederzeit zur Einsicht vorgelegt werden können. Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet der Flüssiggasanlagen hat und mit den einschlägigen Vorschriften soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand dieser Anlagen beurteilen kann. zurück zur Liste der Fragen und Antworten zum Thema Brennstoffe |
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